Der Digitalbonus: Dein Insider‑Guide für alle 16 Bundesländer

Das Experteninterview zum Digitalbonus

Der Digitalbonus bezeichnet eine Reihe von Förderprogrammen in Deutschland, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Einstieg in die Digitalisierung erleichtern sollen. Je nach Bundesland trägt das Programm unterschiedliche Namen – etwa Digitalisierungsprämie, Digitalprämie oder Digitalbonus – doch das Ziel ist überall ähnlich: Investitionen in neue Hard- und Software, digitale Geschäftsprozesse und IT-Sicherheit werden mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen unterstützt.

Der Digitalbonus ist in jedem Bundesland ein einfacher Einstieg in die Digitalisierung – wenn man weiß wie.

Welchen Hintergrund haben Sie mit dem Digitalbonus?

Ich begleite kleine und mittlere Unternehmen seit vielen Jahren durch sämtliche Phasen eines Digitalbonus-Projekts in Thüringen – von der Ideenskizze bis zur Auszahlung des Zuschusses. Dabei habe ich nicht nur die technischen Anforderungen, sondern auch die administrativen Abläufe der Thüringer Aufbaubank (TAB) im Zusammenhang mit dem Digitalbonus im Detail kennengelernt. Dieses Know-how lässt sich nahezu eins zu eins auf vergleichbare Förderprogramme in zum Beispiel Bayern, NRW oder Sachsen übertragen, weil dort dieselben förder­logischen Prinzipien gelten. Unternehmen profitieren also bundesweit von meiner Erfahrung, weil sich oft lediglich Ansprechpartner und Fördersätze unterscheiden.

Mann mit Brille und Rollkragenpullover

Wodurch unterscheidet sich der Digitalbonus von anderen Förder­programmen?

Förderprogramme wie der Digitalbonus sind bewusst schlank konzipiert und fokussieren sich auf externe Dienst­leistungen, statt Personalkosten, um Unternehmen zu bezuschussen. Die Projekt­dauer ist kurz – häufig unter zwölf Monaten –, sodass Ergebnisse schnell sichtbar werden und nicht in mehrjährigen Vorhaben versanden. Zusätzlich übernimmt der Digitalbonus Teile der förderfähigen Aufwände, sobald ein Dienstleistung­sauftrag vergeben wird. Das schont die Liquidität des Unternehmens. In Summe macht diese Kompaktheit den Digitalbonus zur wohl schnellsten Abkürzung in Richtung Digitalisierung für KMU.

Wie gestaltet man das „perfekte“ Digitalbonus-Projekt, und welche scheinbaren Hürden können dabei sogar helfen?

Der wichtigste Erfolgsfaktor für ein durch den Digitalbonus unterstütztes Projekt ist eine glasklare Digitalisierungszielsetzung. Etwa die automatisierte Datenerfassung an einer bestimmten Maschine oder ein digitaler Service für Kunden. Steht dieses Ziel fest, lassen sich die nötigen Prozess­optimierungen vorab identifizieren und in ein stimmiges Konzept gießen. Interessanterweise wirken vermeintliche Limitierungen – zum Beispiel ein klar abgesteckter Budget‐ oder Zeitrahmen – als Katalysator: Sie zwingen alle Beteiligten, Prioritäten zu setzen und das Projekt schlank zu halten. So entsteht ein realistischer Fahrplan, der sowohl technisch als auch wirtschaftlich überzeugt und den Fördermittelgeber schnell überzeugt.

Gibt es „schlechte“ Zeitpunkte, um den Digitalbonus zu beantragen?

Grundsätzlich sind Förderprogramme wie der Digitalbonus ganzjährig offen, und Anträge werden in der Regel zügig bewilligt. Lediglich während der typischen Urlaubsphasen – also im Hochsommer und rund um den Jahreswechsel – kann sich die Bearbeitung um wenige Wochen verzögern, weil Entscheider bei der Bank oder im Unternehmen abwesend sind. Wer den Antrag für den Digitalbonus außerhalb dieser Zeiten einreicht oder den Puffer einkalkuliert, hat keinerlei zeitliche Nachteile. Inhaltlich gibt es keine Einschränkungen – entscheidend ist vor allem die Qualität des Digitalisierungskonzepts.

Durch den Digitalbonus gefördertes Beispielprojekt.

Welche ersten Schritte bringen KMU der digitalen Fertigung näher, und wie hilft der Digitalbonus dabei?

Selbst ein kleiner Pilot wie ein Manufacturing-Execution-System (MES) oder ein Sensor-Retrofit an einer älteren Maschine kann enorme Transparenz in die Produktion bringen. Wichtig ist, bereits vor der Förderphase des Digitalbonus die Mitarbeitenden einzubinden und die Geschäftsführung klar zu verpflichten. Sonst läuft das Projekt Gefahr, als isoliertes Experiment einer Abteilung zu verpuffen. 

Der Digitalbonus ermöglicht es, solche Prototypen risikoarm zu testen, weil bis zur Hälfte der externen Kosten erstattet wird. Nach einem erfolgreichen Pilot lassen sich die Ergebnisse problemlos skalieren – finanziell, technisch und organisatorisch.

Was erwarten KMU von einem Berater, und welchen Mehrwert liefert orbit in einem Digitalbonus-Projekt?

Produktionsbetriebe wünschen sich vor allem Entlastung von lästigem Papierkram und einen Sparringspartner, der ihre Sprache spricht. Unser Team bei orbit deckt beide Bedürfnisse ab: Wir übernehmen den kompletten administrativen Teil – von der Antragserstellung bis zum Verwendungs­nachweis – und bringen zugleich tiefes Praxiswissen aus Sensor-Retrofit– und Daten­analyseprojekten ein. Dadurch vergleichen wir verschiedene technische Optionen, bewerten sie wirtschaftlich und setzen nur Lösungen um, die im realen Produktions­umfeld Bestand haben.

Welche Unsicherheiten räumen Sie aus, und wann empfehlen Sie ausdrücklich eine Begleitung?

Viele KMU fürchten, der Förderantrag koste mehr Zeit als er spart – tatsächlich erledigen wir diesen Part nahezu vollständig für sie. Außerdem helfen wir, das Digitalisierungsziel eindeutig zu definieren, damit der Nutzen messbar wird und der Zuschuss fließt. Eine umfassende Begleitung empfiehlt sich immer dann, wenn interne Ressourcen knapp sind oder die Vogelperspektive fehlt: Wir bleiben über die gesamte Projektlaufzeit an Bord, steuern Technik, Budget und Zeitplan und sorgen dafür, dass aus der Förderchance ein messbarer Wettbewerbsvorteil wird.

Der Digitalbonus in den Bundesländern

Zusammenfassend bietet jedes Bundesland seinen eigenen Digitalbonus in unterschiedlicher Ausprägung. Ob kleinere Zuschüsse von 5–15.000 € für den ersten Website-Relaunch oder größere Förderpakete bis 50.000 € für komplexe Digitalprojekte – KMU haben bundesweit Zugang zu finanzieller Unterstützung. Wichtig ist es, die regionalen Unterschiede zu kennen:

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus
  • Förderart: Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen (Programm Digitalisierungsprämie Plus). Unternehmen können wählen zwischen einem direkten Zuschuss und einer Darlehensvariante (Quelle).

  • Förderhöhe: Der Zuschuss beträgt pauschal 3.000 € und deckt bis zu 30 % der Investitionskosten. Die Darlehensvariante bietet Kredite zwischen 15.000 € und 100.000 €, bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, mit einem individuellen Tilgungszuschuss.

  • Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind KMU bis 500 Mitarbeitende. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik), die Verbesserung der IT-Sicherheit sowie die Einführung von KI-Anwendungen. Wichtig: Unternehmen dürfen vor Antrag keine Aufträge erteilt haben, und Großunternehmen oder öffentliche Beteiligungen >25 % sind ausgeschlossen.

  • Antragstellung: Zuständig ist die L-Bank Baden-Württemberg. Der Antrag muss vor Projektbeginn online bei der L‑Bank gestellt werden. (Tipp: Frühzeitig informieren, da Budgettöpfe begrenzt sein können.)

  • Förderart und Laufzeit: Zuschussprogramm, neu aufgelegt bis 31.12.2027. Es gibt zwei Varianten: Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus (Quelle).

  • Förderhöhe: Beim Digitalbonus Standard beträgt der Zuschuss bis zu 10.000 € (Förderquote ca. 30–50 % je nach Unternehmensgröße). Die Plus-Variante fördert umfangreichere, besonders innovative Digitalisierungsprojekte mit bis zu 50.000 € Zuschuss (ebenfalls max. 30–50 % der Kosten).

  • Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind KMU bis 249 Mitarbeitende in Bayern. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien, Prozesse, Produkte sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Der Digitalbonus Plus erfordert einen höheren Innovationsgehalt des Projekts, während Standard für breitere Digitalisierungsmaßnahmen gedacht ist.

  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt online über ein zentrales Portal der Bezirksregierungen. Wichtig ist eine vollständige Online-Antragseinreichung, gefolgt von der schriftlichen Bestätigung. Details und regionale Kontakte sind auf der offiziellen Website verfügbar. Da das Programm stark nachgefragt ist, lohnt es sich, frühzeitig alle Unterlagen vorzubereiten.

  • Förderart: Zuschussprogramm Digitalprämie Berlin – förderte Digitalisierungsvorhaben von Berliner KMU. Aktueller Stand: Derzeit können keine neuen Zuschüsse beantragt werden (Stand April 2025). Zuvor half die Digitalprämie insbesondere kleinen Unternehmen und Soloselbständigen (Quelle).

  • Förderhöhe (bis April 2025): Unternehmen bis 10 Beschäftigten erhielten bis zu 7.000 € Zuschuss, größere KMU bis 249 Beschäftigten bis zu 17.000 €. Gefördert wurden Investitionen in Hard- und Software zur digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Geschäftsprozessen sowie IT-Sicherheitsmaßnahmen.

  • Voraussetzungen: Sitz in Berlin und KMU-Status (max. 249 MA). Soloselbständige mussten mind. 26.000 € Jahreseinkommen und ihre Tätigkeit seit Ende 2019 oder früher aufgenommen haben. Projekte mussten einen Digitalisierungsschub für das Unternehmen bedeuten (reine Ersatzanschaffungen waren ausgeschlossen).

  • Antragstellung: Erfolgte online über die IBB Business Team GmbH. Für neue Anträge bleibt abzuwarten, ob das Land Berlin das Programm reaktiviert oder neu auflegt. (Tipp: Alternativ gibt es in Berlin aktuell das Programm InvestitionsBONUS für größere Investitionen, allerdings war auch dieses im April 2025 vorerst ausgeschöpft.)

  • Förderart: Zuschuss im Programm BIG Digital (Brandenburgischer Innovationsgutschein – Modul Digitalisierung). Unterstützt werden sowohl Beratungen als auch Umsetzungsmaßnahmen zur Digitalisierung in KMU (Quelle).

  • Förderhöhe: Je nach Art des Vorhabens 5.000 bis 550.000 € Zuschuss möglich. Die Förderquote liegt zwischen 50 % und 100 % der Projektkosten (abhängig von Unternehmensgröße und Projekttyp). Beispielsweise können Beratungsprojekte, unternehmensinterne Digitalisierungsprojekte oder Schulungen gefördert werden.

  • Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Brandenburg (nach EU-Definition, <250 MA). Wichtig: Freiberufler, Vereine und gemeinnützige Organisationen sind ausgeschlossen. Vor Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) durchzuführen.

  • Antragstellung: Nach dem Beratungstermin wird der eigentliche Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Hinweis: Die digitale Antragsplattform der ILB für BIG Digital befand sich zuletzt noch im Aufbau, d.h. das Programm startet technisch in Kürze. Stichtage und Online-Portalfreischaltung werden auf der ILB-Website bekannt gegeben. Unternehmen sollten diese Ankündigungen im Auge behalten, da eine Antragstellung nur in definierten Zeitfenstern möglich sein könnte.

  • Förderart: Zuschuss für Beratungsleistungen. Bremen unterstützt KMU über ein Programm zur Beratungsförderung Digitalisierung und Arbeit 4.0, d.h. professionelle Digitalisierungsberater oder Dienstleister werden bezuschusst (Quelle).

  • Förderhöhe: Bis zu 5.000 € Zuschuss, maximal 50 % der Beratungskosten. Unternehmen erhalten also beispielsweise die Hälfte eines Beratungsprojekts finanziert (bei 10.000 € Beratungskosten = 5.000 € Zuschuss).

  • Voraussetzungen: KMU mit Sitz im Land Bremen (Stadt Bremen oder Bremerhaven). Gefördert werden initiale Digitalisierungsberatungen, Bedarfsanalysen oder Pilotprojekte, die von ausgewiesenen regionalen Digitalisierungsexperten durchgeführt werden. Ziel ist es, Unternehmen Wege der digitalen Transformation aufzuzeigen.

  • Antragstellung: Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung der Beratungsleistung bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) gestellt und bewilligt werden. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf der Berater offiziell engagiert werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich über die BAB; auf deren Website sind weitere Informationen und Formulare verfügbar.

  • Förderart: In Hamburg gab es 2023/24 den Hamburg Digital Bonus als Zuschussprogramm mit zwei Modulen (Digital Check und Digital Invest). Zusätzlich bietet Hamburg einen Förderkredit (Hamburg-Kredit Innovation) an (Quelle).

  • Hamburg Digital Bonus (Zuschuss, bis Ende 2024): Der Hamburg Digital Check förderte eine Digitalisierungs-Erstberatung mit bis zu 5.000 € Zuschuss (50 % der Beratungskosten). Das Modul Hamburg Digital Invest bezuschusste konkrete Digitalisierungsinvestitionen in Hard-/Software und externe Dienstleistungen mit bis zu 17.000 € (Förderquote 30 %). Zusammen konnte ein Hamburger KMU also maximal 22.000 € erhalten. Hinweis: Die Antragstellung war befristet; alle Anträge mussten bis 15.11.2024 eingereicht sein. Aktuell ist dieses Zuschussprogramm ausgelaufen; eine Neuauflage ist ungewiss (Stand 2025).

  • Hamburg-Kredit Innovation (Darlehen): Als Alternative steht weiterhin ein zinsgünstiges IFB-Förderdarlehen zur Verfügung. Der Kredit beträgt mind. 25.000 € bis max. 1,5 Mio. € (in Ausnahmefällen bis 2 Mio. €) und kann bis zu 100 % der Investitionskosten finanzieren. Laufzeit bis 10 Jahre, fester Zinssatz; förderfähig sind Digitalisierungsprojekte, Markteinführungen und Wachstumsvorhaben von Hamburger KMU.

  • Voraussetzungen: Für beide Förderangebote gilt: Antragsteller müssen KMU mit Sitz in Hamburg sein. Beim Zuschussprogramm waren auch Selbstständige und Freiberufler antragsberechtigt. Der Kredit erfordert eine Prüfung der Innovationskriterien durch die IFB sowie die Hausbank.

  • Antragstellung: Der Zuschuss (Hamburg Digital) wurde über ein Online-Portal der IFB abgewickelt – hier war vor dem Investitionsmodul eine bestätigte Beratung (z.B. durch go-digital Berater) Pflicht. Der Kredit wird über die Hausbank beantragt; Unternehmen sollten vorab mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) Kontakt aufnehmen, um die Förderfähigkeit ihres Vorhabens prüfen zu lassen.

  • Förderart: In Hessen gibt es derzeit keinen klassischen “Digitalbonus”-Zuschuss für allgemeine IT-Investitionen. Stattdessen setzt das Land auf Beratungszuschüsse (Programm Digitalisierungsberatung) und auf das Innovationsprogramm (Quelle).

  • Digitalisierungsberatung (Zuschuss): Gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten und Dienstleistungen. Die Förderung beträgt max. 400 € pro Beratungstag, bis zu 15 Tagewerke im Jahr, also maximal 6.000 € Zuschuss pro Jahr. Themen können digitale Geschäftsmodelle, Prozessdigitalisierung, digitales Marketing oder IT-Sicherheit sein. Antragsberechtigt sind KMU, Selbstständige und Freiberufler in Hessen. Der Antrag wird unkompliziert über das RKW Hessen gestellt (Beratungsstelle des Landes).

  • Programm “Distr@l” (Förderung digitaler Innovationen): Distr@l richtet sich an innovative Digitalprojekte von Start-ups, KMU sowie Forschungseinrichtungen in Hessen. Es umfasst vier Förderlinien (von Machbarkeitsstudien bis zu Forschungs- und Gründungsprojekten). Je nach Linie sind sehr hohe Förderbeträge möglich – z.B. bis zu 100.000 € (Linie 1), 500.000 € (Linie 2) oder sogar 1 Mio. € für kooperative Projekte (Linie 3) und Ausgründungen (Linie 4). Die Förderquote reicht von 50 % bis 100 % in der Startphase von Gründungen. Allerdings ist Distr@l deutlich komplexer als ein Digitalbonus: Es erfordert eine Projektskizze bei der Staatskanzlei, ein Expertenvotum und danach einen ausführlichen Antrag über die WIBank.

  • Hinweis: Für “einfache” Digitalisierungsinvestitionen (Hardware, Standardsoftware etc.) hat Hessen derzeit kein eigenes Zuschussprogramm. Unternehmen können jedoch auf Bundesprogramme (wie Digital Jetzt) ausweichen oder die genannten Angebote nutzen. Wichtig: genügend Vorlauf einplanen und ggf. Unterstützung bei der Antragserstellung suchen.

  • Förderart: Zuschussprogramm des Landes MV für kleinere und mittlere Unternehmen. Unterstützt werden Investitionen, die analoge Prozesse durch digitale Lösungen ersetzen oder verbessern (Digitalisierung in Produktion, Handwerk und Tourismus) (Quelle).

  • Förderhöhe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss (De-minimis). Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der Ausgaben. Maximal werden 50.000 € Zuschuss gewährt. Wichtig: Die Mindestprojektgröße liegt bei 30.000 € förderfähigen Ausgaben. Kleinst- und Kleinunternehmen (unter 50 MA) erhalten ebenfalls bis zu 50 % Förderung; für mittlere Unternehmen (<100 MA) gilt ebenfalls max. 50 %, aber gedeckelt auf 50.000 €.

  • Voraussetzungen: Unternehmen (Gründer, Start-ups, KMU) mit Hauptsitz in MV, bis 100 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahresumsatz. Gefördert werden nur bestimmte Branchen: Verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Tourismus. Das Vorhaben muss einen signifikanten digitalen Fortschritt bringen – reine Standard-Hardware/Software ist ausgeschlossen. Beispielsweise zählen Prozessinnovationen, neue digitale Methoden oder Technologien im Betrieb.

  • Antragstellung: Zuständig ist das Landesförderinstitut MV (LFI/TBI). Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden. Seit kurzem wurde die Förderperiode verlängert – laut IHK Rostock bis 31.10.2025 – sodass Unternehmen noch Anträge stellen können. Empfehlung: Aufgrund der hohen Mindestinvestition sollten Projekte sorgfältig geplant werden; das Technologie-Beratungs-Institut (TBI) in MV bietet Unterstützung bei der Antragstellung.

  • Förderart: Zuschussprogramm Digitalbonus.Niedersachsen (Variante “innovativ”). Unterstützt werden KMU sowie kleine freiberufliche Planungsbüros, insbesondere im Bereich Bauwesen (digitales Bauen), Life Sciences und eHealth. Ziel ist die Beschleunigung der digitalen Transformation in Unternehmen durch Investitionen in IKT-Hardware und -Software sowie IT-Sicherheit (Quelle).

  • Förderhöhe: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 % der Investitionskosten für kleine Unternehmen, bzw. bis zu 20 % für mittlere Unternehmen. Der Mindestsbetrag liegt bei 3.000 € Zuschuss, der Maximalbetrag bei 50.000 € Zuschuss. Praktisch bedeutet das: förderfähige Projekte zwischen ca. 9.000 € und 250.000 € Investitionsvolumen. Gefördert werden z.B. die Anschaffung von IT-Systemen, Softwarelizenzen, Hardware für neue digitale Prozesse oder Verbesserung der Cybersecurity.

  • Voraussetzungen: KMU (nach EU-Definition) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Freiberufler sind förderfähig, wenn sie z.B. als Planungsbüro im Bereich digitales Bauen tätig sind. Wichtig: Das Projekt darf vor Bewilligung nicht gestartet sein.

  • Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank (Investitions- und Förderbank Nds.). Nach dem Online-Antrag muss innerhalb von 4 Wochen ein Ausdruck mit Unterschrift per Post nachgereicht werden. Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids darf das Unternehmen Ausgaben tätigen. Tipp: Achten Sie darauf, diese Fristen einzuhalten, da der Antrag sonst als nicht gestellt gilt.

  • Förderart: In NRW gibt es sowohl Zuschüsse als auch Darlehen. Das zentrale Zuschuss-Programm ist der MID-Gutschein Digitalisierung, zudem bietet die NRW.BANK einen Digitalisierungskredit (Quelle).

  • MID-Gutschein Digitalisierung (Zuschuss): Der MID-Gutschein fördert externe Dienstleistungen oder Software/Hardware-Investitionen zur Digitalisierung in KMU. Gefördert werden z.B. Beratung, Entwicklung, Implementierung digitaler Lösungen durch Dritte. Die Förderquote beträgt 50 % für alle KMU; die maximale Fördersumme liegt bei 15.000 €, mindestens 4.000 €. Unternehmen bis 250 MA mit Sitz in NRW sind antragsberechtigt. Besonderheit: Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt per regelmäßiger Losziehung unter den registrierten Bewerbern, da die Nachfrage hoch ist. Pro Unternehmen kann alle zwei Jahre ein Gutschein genutzt werden.

  • NRW.BANK Digitalisierungskredit (Darlehen): Dieses Förderdarlehen richtet sich nicht nur an KMU, sondern auch an größere Mittelständler. Es finanziert Digitalisierungsprojekte mit bis zu 100 % der Kosten, Kreditsumme typischerweise bis 10 Mio. € je Vorhaben. Die Laufzeit und Zinsen sind attraktiv gestaltet, teils mit Haftungsfreistellung für die Hausbank. Für die meisten KMU dürfte jedoch der Zuschuss interessanter sein; der Kredit kommt eher bei sehr kapitalintensiven Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben in Betracht.

  • Antragstellung: Den MID-Gutschein beantragt man online über das Portal Mittelstand Innovativ & Digital NRW. Aufgrund des Losverfahrens sollten sich Unternehmen früh registrieren und zu Stichtagen bereit halten. Der NRW.Bank-Kredit wird wie üblich über die Hausbank beantragt; die NRW.BANK stellt Informationen und Beratung bereit. Tipp: Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vorhaben einen Zuschuss erhalten kann – ist das Budget erschöpft oder passt das Projekt nicht ins Gutscheinprogramm, kann der Digitalisierungskredit ein Plan B sein.

  • Förderart: Zuschussprogramm der Investitions- und Strukturbank RLP (ISB). Der frühere “DigiBoost” wurde Ende 2022 abgeschlossen; seit 2023 gibt es als Nachfolger die Förderlinie Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI). Dieses Programm unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung innovativer digitaler Projekte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern (Quelle).

  • Förderhöhe: Abhängig von Unternehmensgröße: kleine Unternehmen (<50 MA) erhalten bis zu 20 % Zuschuss, mittlere Unternehmen (50–249 MA) bis zu 10 %. Die förderfähigen Investitionskosten müssen zwischen 50.000 € und 5 Mio. € liegen. Somit beträgt der maximale Zuschuss 10.000–1.000.000 €, je nach Projektgröße und Unternehmensgröße. Wichtig: Es handelt sich um eine Ko-Finanzierung relativ großer Vorhaben – für kleinere Digitalisierungsprojekte war DigiBoost gedacht, doch dieses Programm zielt auf substanzielle Innovationen ab.

  • Voraussetzungen: KMU mit Betriebsstätte in RLP (einschließlich Hotel- und Gastgewerbe). Das geplante Vorhaben muss einen technologischen oder digitalen Innovationsgehalt haben – d.h. neue digitale Produkte, Geschäftsmodelle oder deutlich verbesserte Prozesse im Unternehmen. Besonderheit: Vor Antrag muss ein externer Sachverständiger ein Gutachten erstellen, das die Innovationshöhe und Eignung des Projekts bestätigt. Die ISB listet dafür empfohlene Prüfinstitute auf ihrer Website. Erst mit positivem Gutachten kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden, der zudem vor Investitionsbeginn von der ISB bestätigt sein muss.

  • Antragstellung: Erfolgt digital über das ISB-Kundenportal. Nach Einreichen prüft die ISB den Antrag und erteilt eine Bewilligung, bevor mit dem Projekt gestartet werden darf. Aufgrund der Anforderungen (Gutachten, hoher Mindestinvest) sollten Unternehmen genügend Vorlauf einplanen. Tipp: Nutzen Sie ggf. die kostenlose Beratung der ISB oder von Fördermittelberatern, um die Erfolgschancen des Antrags zu steigern.

  • Förderart: Zuschussprogramm DigitalInvest KMU, aufgelegt im Februar 2025 als Nachfolger der ausgelaufenen “DigitalStarter”-Richtlinie. Das Programm läuft bis Ende 2028 und unterstützt saarländische KMU bei Investitionen in digitale Technologien (Quelle).

  • Förderhöhe: Es gibt zwei Förderstränge: Basis-Förderung und Plus-Förderung. Die Basis-Förderung deckt “kleinere” Digitalisierungsmaßnahmen ab – z.B. Optimierung von Prozessen, Verbesserung IT-Sicherheit, Aufbau von Websites/Onlineshops, Einführung einfacher Systeme (CRM, Warenwirtschaft) – mit bis zu 12.500 € Zuschuss. Die Plus-Förderung ist für anspruchsvollere digitale Technologien, die das Geschäftsmodell tiefgreifend transformieren (z.B. KI-Anwendungen, VR/AR, digitale Zwillinge) und bietet bis zu 20.000 € Zuschuss. Maximal erhält ein Unternehmen 20.000 € insgesamt. Die Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße: bis zu 50 % der Investition für kleine Unternehmen (<50 MA) und bis zu 30 % für mittlere Unternehmen (<250 MA).

  • Voraussetzungen: KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. Das Vorhaben muss im Saarland umgesetzt werden. Pro Firma wohl nur ein Antrag in DigitalInvest möglich (ähnlich wie vormals DigitalStarter). Da es zwei Module gibt, sollte man prüfen, welche Kategorie das eigene Projekt erfüllt. Auch im Saarland gilt: vor Bewilligung darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden.

  • Antragstellung: Seit Feb 2025 laufen Anträge über das neue landesweite Förderportal (nFMI). Unternehmen registrieren sich dort und reichen den Antrag digital ein. Geplant ist eine kontinuierliche Antragmöglichkeit bis 2028, vorbehaltlich verfügbarer Mittel. Hinweis: Das Vorgängerprogramm war oft überzeichnet, daher möglichst früh einreichen. Bei Unsicherheit helfen die Ansprechpartner der Saarland-Innovationsförderung (Wirtschaftsministerium) weiter.

  • Förderart: Zuschussprogramm “Digitalisierung-Zuschuss EFRE 2021–2027” der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Gefördert werden Investitionsprojekte, die Unternehmen in Sachsen digital transformieren – von Planung über Anschaffung von Software/Hardware bis zur Implementierung und Schulung. Das Programm gliedert sich in sogenannte Heranführungsprojekte (für Kleinstunternehmen) und Transformationsprojekte (für kleinere und mittlere Unternehmen) (Quelle).

  • Förderhöhe: Kleinstunternehmen (<10 MA) können in “Heranführungsprojekten” bis zu 60 % Zuschuss erhalten, allerdings sind die förderfähigen direkten Ausgaben auf 10.000 € gedeckelt. Kleinunternehmen (<50 MA) und mittlere Unternehmen (<250 MA) erhalten für “Transformationsprojekte” bis zu 50 % bzw. 35 % Zuschuss. Die direkten förderfähigen Ausgaben sind dabei begrenzt auf 60.000 € (für Kleinunternehmen) bzw. 100.000 € (für mittlere). Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 30.000 € für kleinere und 35.000 € für mittlere Unternehmen pro Projekt. Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 € (entspricht ~10.000 € Projektgröße).

  • Voraussetzungen: KMU mit Sitz/Betrieb in Sachsen; auch Angehörige der freien Berufe sind eingeschlossen. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen: Planung und Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle, Prozessdigitalisierung, Aufbau von Online-Shops, Investitionen in IT-Sicherheit etc. Das Projekt muss neuartig fürs Unternehmen sein (kein bereits laufendes Routine-Projekt). Ein Digitalisierungskonzept ist mit dem Antrag einzureichen, das den erwarteten Fortschritt für den Betrieb darlegt.

  • Antragstellung: Das Verfahren läuft zweistufig im Wettbewerbsverfahren. Es gibt regelmäßige Wettbewerbsrunden während der EFRE-Förderperiode. Unternehmen reichen zunächst eine Projektskizze ein; nach Bewertung werden die besten Vorhaben zur formalen Antragstellung aufgefordert. Bisher gab es bis April 2025 drei Wettbewerbsrunden, die vierte startet Mitte Mai 2025. Interessierte Firmen sollten die Veröffentlichungen der SAB beachten und rechtzeitig Unterlagen vorbereiten. Tipp: Da die Förderung kompetitiv vergeben wird, lohnt es sich, den Antrag ggf. mit externer Hilfe (z.B. Beratungsagenturen) zu optimieren, um den Innovationsgehalt klar herauszustellen.

  • Förderart: Sachsen-Anhalt fördert Digitalisierung vor allem über ein Wettbewerbsprogramm namens DIGITAL INNOVATION (Zuschuss) und über ein Förderdarlehen (Quelle).

  • DIGITAL INNOVATION (Zuschuss, Wettbewerb): Im Rahmen des Programms Digital & Creative Economy können KMU aus Sachsen-Anhalt Zuschüsse für investive Digitalisierungsprojekte erhalten. Die Förderung erfolgt in Wettbewerbsrunden (Calls) mit begrenztem Budget. Pro Projekt sind bis zu 50 % Zuschuss möglich, maximal 70.000 € Förderung. Gefördert werden Projekte zur Digitalisierung interner Abläufe, digitaler Geschäftsmodelle, Marketing/Vertrieb oder IT-Sicherheit. Unternehmen müssen eine überzeugende Projektskizze mit Innovationsgehalt einreichen; klassische Standard-IT-Projekte haben geringere Chancen. Das Verfahren ist kompetitiv: z.B. startete die 4. Runde im Mai 2025, wobei nur ausgeloste/skizzenausgewählte Unternehmen vollständige Anträge stellen dürfen.

  • IB Digitalisierungsdarlehen: Daneben bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein zinsgünstiges Darlehen für Digitalisierungsmaßnahmen an. Dieses Darlehen kann bis zur vollen Höhe der Investition reichen (mind. 10.000 €, max. 1,5 Mio. €) bei ca. 1,95 % Festzins und bis zu 10 Jahren Laufzeit. Antragsberechtigt sind KMU und Freiberufler mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein tragfähiges Digitalisierungskonzept vorlegen können. Die Kreditvergabe erfordert u.a. einen Businessplan fürs Projekt und i.d.R. eine Stellungnahme der Hausbank.

  • Anmerkung: Sachsen-Anhalt hat also keinen einfach abrufbaren Digitalbonus-Zuschuss auf Antrag, sondern setzt auf diese beiden Instrumente. Für kleinere Vorhaben kann das Darlehen interessant sein, da es laufend beantragt werden kann. Größere innovative Projekte können über den DIGITAL INNOVATION Wettbewerb gefördert werden – hier sollten Unternehmen die jeweiligen Einreichungsfristen und -kriterien genau beachten.

  • Förderart: Zuschussprogramm DigiBonus II für kleinste Unternehmen in Schleswig-Holstein. Es richtet sich exklusiv an Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern sowie an gemeinnützige Unternehmen/Vereine. Ziel war es, niedrigschwellige Digitalisierungsprojekte in Kleinstbetrieben zu unterstützen (Quelle).

  • Förderhöhe: Bis zu 50 % Zuschuss, maximal 17.000 € pro Vorhaben. Gefördert wurden Investitionen in Hard- und Software inklusive notwendiger Dienstleistungen (z.B. Einführung eines Dokumentenmanagements, Digitalisierung von Kundenbeziehungen, Verbesserung IT-Sicherheit). Nicht förderfähig war Standard-Bürohardware (PCs, Smartphones etc.), außer sie stand im Kontext einer größeren digitalen Lösung.

  • Voraussetzungen: Kleine Unternehmen mit Sitz in SH und <20 Beschäftigten; auch Freiberufler im Vollerwerb konnten teilnehmen. Wichtig war, dass das Projekt einen spürbaren Digitalisierungsfortschritt bringt und zum Antrag noch nicht begonnen wurde. Die WTSH als Projektträger prüfte dies im Antragsprozess.

  • Anmerkung zum Programmstatus: Der DigiBonus II wurde aus EU-REACT-EU-Mitteln finanziert und lief in den Jahren 2021–2023. Anträge waren (nach Angabe externer Stellen) bis Ende 2023 möglich. Aktuell (2025) gibt es kein Folgeprogramm für allgemeine Digitalisierungszuschüsse in SH. Unternehmen können jedoch auf Bundesprogramme zurückgreifen oder den Rat der WTSH einholen, ob es branchenspezifische Förderungen gibt. Es bleibt abzuwarten, ob ein “DigiBonus III” aufgelegt wird – prüfen Sie die Webseiten der WTSH und des Wirtschaftsministeriums SH für aktuelle Infos.

  • Förderart: Zuschussprogramm Digitalbonus Thüringen. Das Programm läuft vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 und soll KMU bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten, Dienstleistungen sowie bei IT-/Datensicherheit unterstützen. Durchgeführt wird es von der Thüringer Aufbaubank (TAB) (Quelle).

  • Förderhöhe: Bis zu 50 % Zuschuss, maximal 15.000 € pro Unternehmen. Die Mindestprojektgröße beträgt 5.000 € förderfähige Ausgaben, die Maximalkosten liegen bei 150.000 €. Damit richtet sich der Digitalbonus Thüringen primär an kleine Digitalisierungsprojekte. Gefördert werden Ausgaben für IuK-Software und -Hardware sowie externe Dienstleisterleistungen, z.B. für Migration von IT-Systemen, Einführung von ERP/CRM/DMS-Lösungen, Vernetzung von Produktion (Industrie 4.0), Cloud-Technologien oder IT-Sicherheitslösungen. Entscheidend ist, dass das Vorhaben einen spürbaren Digitalisierungsfortschritt für den Betrieb bringt und nicht bloß Routine-Investitionen darstellt.

  • Voraussetzungen: KMU der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen (inkl. Handwerk, industrienahe Dienstleister, Bau, Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler. Pro Unternehmen ist maximal ein Antrag im Programmzeitraum möglich. Öffentliche Unternehmen und reine Verbraucher-IT-Anschaffungen sind ausgeschlossen. Zum Antrag ist ein kurzes Konzept einzureichen, das das Projekt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt beschreibt.

  • Antragstellung: Direkt bei der Thüringer Aufbaubank, über ein vorgesehenes Antragsformular. Wichtig: vor Abschluss von Verträgen beantragen! Die Bewilligung erfolgt als De-minimis-Beihilfe, d.h. Unternehmen müssen die entsprechenden Erklärungen abgeben. Erfahrungsgemäß ist der Digitalbonus Thüringen stark nachgefragt – es empfiehlt sich, frühzeitig zu planen, da Budgetmittel begrenzt sein können. Bei Fragen stehen die IHKs oder die TAB selbst beratend zur Verfügung.